Corinna zu Sayn-Wittgenstein-Sayn hat Juan Carlos von Spanien wegen Belästigung verklagt. Der frühe König pochte auf seine Immunität und scheiterte nun vor einem Londoner Gericht.
Juan Carlos muss sich vor Gericht verantworten
Ist ein früherer König vor dem Gesetz immun? Dieser Frage ging nun ein Londoner Gericht nach. Grund dafür ist die Klage von Corinna zu Sayn-Wittgenstein-Sayn gegen Juan Carlos von Spanien. Die Geschäftsfrau wirft dem Royal vor, sie durch Spione belästigt und überwacht zu haben. Die Wahl-Londonerin fordert deswegen Schadensersatz für ihre psychiatrischen Behandlungen und die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen. Der 84-Jährige wollte die Klage abweisen lassen und pochte auf seine Immunität. Der Londoner High Court wies seinen Antrag ab.
2014 dankte der frühere Monarch zugunsten seines Sohnes ab. Dadurch verlor er seine Immunität. Die Klage von Corinna zu Sayn-Wittgenstein-Sayn sei auch keine „staatliche oder hoheitliche Aktivität“, sondern eine private Sache, „nach einer romantischen Beziehung“ erklärte Richter Matthew Nickli. Der in Abu Dhabi lebende Juan Carlos sei zudem kein Mitglied des königlichen Haushalts mehr.
„Das heutige Urteil zeigt, dass sich der Angeklagte nicht hinter seiner Position, Macht oder Privilegien verstecken kann, um sich dieser Klage zu entziehen“, sagte Robin Rathmell, Anwalt von Sayn-Wittgenstein-Sayn. Am Dienstag wird die Anhörung fortgesetzt.
Corinna zu Sayn-Wittgenstein-Sayn und ihre Kinder wurden angeblich bedroht und verfolgt
Der frühere König und die in Deutschland geborene Dänin hatten von 2004 bis 2009 ein intimes Verhältnis. Als sich Corinna zu Sayn-Wittgenstein-Sayn trennte, soll Juan Carlos ungemütlich geworden sein. Laut ihrer Aussage ließ er sie von Agenten überwachen und verfolgen. Ein anonymer Anrufer drohte der Blondine, dass sie „wie Prinzessin Diana in einem französischen Tunnel zwischen Monaco und Nizza“ sterben würde. Zudem wurden Schüsse auf die Überwachungskameras am Eingangstor ihres Anwesen abgefeuert, in ihrem Schlafzimmerfenster wurde ein Loch gebohrt.