Marius Borg Høiby kann wieder Kontakt zu einem mutmaßlichen Opfer aufnehmen. Auf Wunsch der Frau wurde die einstweilige Verfügung aufgehoben.
Polizei hebt einstweilige Verfügung gegen Marius Borg Høiby auf
Überraschende Wende im Drama um Marius Borg Høiby. Eine einstweilige Verfügung gegen den 28-Jährigen wurde aufgehoben. Die Polizei hatte das Kontaktverbot erlassen, um eine 20-Jährige vor dem Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit zu schützen. Denn bei der unbekannten Frau soll es sich um eine der Frauen handeln, die Marius im September sexuell attackiert haben soll.
Über ihre Anwältin ließ die 20-Jährige nach den Vorwürfen jedoch mitteilen, dass sie nicht das Gefühl habe, vergewaltigt worden zu sein.
„In ihrem Namen habe ich darum gebeten, dass die Strafverfolgungsbehörden das Besuchsverbot noch einmal überdenken. Es erfolgt im öffentlichen Interesse und nicht auf ihren Wunsch hin. Sie möchte, dass das Verbot aufgehoben wird“, teilte ihre Anwältin Gunhild Vehusheia Anfang Dezember mit.
Mutmaßliches Opfer wollte kein Kontaktverbot
Inzwischen wurde die einstweilige Verfügung aufgehoben und die unbekannte Frau ist froh darüber, dass Marius wieder Kontakt zu ihr haben darf.
„Sie habe nie eine einstweilige Verfügung gewollt und ist daher sehr froh, dass diese nun aufgehoben wurde“, bestätigte Klägerassistentin Heidi Juritzen gegenüber VG
Auch der Anwalt von Marius Borg Høiby freut sich, dass die einstweilige Verfügung aufgehoben wurde. „Es war der richtige Zeitpunkt, um die Aufhebung der einstweiligen Verfügung zu beantragen. Die Polizei wollte deswegen nicht vor Gericht gehen“, so Øyvind Bratlien.
Weiteres Sexualdelikt wird untersucht
Gegen Marius Borg Høiby wird noch wegen eines weiteren Sexualdelikts ermittelt. Am 24. März 2024 soll sich der Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit an einer Frau vergangen haben, während sie nicht wach wahr. Die Polizei fand entsprechende Aufnahmen der Tat auf dem Handy des inzwischen 28-Jährigen.
„Sie kooperiert mit der Polizei und hält es für richtig, dass der Fall als Vergewaltigung ohne Geschlechtsverkehr untersucht wird – und dass es um die Alternative ,Unfähigkeit, sich der Tat zu widersetzen’ handelt“, sagte ihr Rechtsbeistand Hege Salomon.