Paul-Philippe Hohenzollern muss ins Gefängnis

Paul-Philippe Hohenzollern ist zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Doch anstatt seine Haft anzutreten, befindet sich der rumänische Royal nun auf der Flucht.

Paul-Philippe Hohenzollern
Paul-Philippe Hohenzollern ist vor seiner Haftstrafe ins Ausland geflohen. © picture alliance / dpa | Rpe-Albert Nieboer

Paul von Rumänien ist auf der Flucht

Nach Juan Carlos ist offenbar der nächste Royal in dubiose Geschäfte verwickelt. Paul-Philippe Hohenzollern, auch bekannt als Prinz Paul von Rumänien, soll sich im Fall „Baneasa Farm“ schuldig gemacht haben. Auch andere Unternehmer wie der israelische Geschäftsmann und frühere SPÖ-Politikberater Tal Silberstein sind in den Fall verwickelt.

Der Enkel des vorletzten rumänischen Königs hat angeblich versucht, 30.000 Hektar im polnischen Suceava illegal zu beschaffen und zu verkaufen. Ein weiterer Skandal, in den er verwickelt ist, betrifft eine Schuld von 5 Millionen Pfund gegenüber einem Journalisten aus Großbritannien.

Das Oberste Gericht in Rumänien hat den Prinzen am Donnerstag (17. Dezember) wegen Geldwäsche, Veruntreuung und Bestechung zu drei Jahren und vier Monaten Gefängnis verurteilt.

Als die Polizei Paul-Philippe Hohenzollern in seinem Haus in Bukarest festnehmen wollte, war er jedoch nicht anzutreffen. Wie die rumänische Presse berichtet, soll der 72-Jährige auf der Flucht sein. Gegen ihn wurde ein internationaler Haftbefehl erlassen. Möglicherweise hält er sich nun in Portugal auf, wie seine Frau Lia angab.

Wer ist der rumänische Royal?

Paul-Philippe Hohenzollern wurde am 13. August 1948 in Paris geboren. Seine Eltern waren Carol Lambrino (*1920-+2006) und Hélène Henriette Nagavitzine. Weil sein Vater aus einer annullierten Ehe stammte, wurde dieser nicht als Thronfolger anerkannt. Stattdessen erbte sein Halbbruder König Michael den Thron.

Erst 2012 wurde Carol Lambrino nach jahrelangem Kampf vom Gericht als legitimer Sohn anerkannt. Seitdem nennt sich sein Sohn Prinz Paul von Rumänien und sieht sich als rechtmäßigen Erben des Königshauses. Das Königshaus erkennt seinen Anspruch jedoch nicht an.

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