Prinz Harry kämpft um seinen Polizeischutz in Großbritannien. Seinen Rechtsstreit gegen das Innenministerium hat der Royal nun allerdings verloren.
Prinz Harry hat keinen Anspruch auf bezahlten Polizeischutz
Prinz Harry muss eine Schlappe einstecken. Der 38-Jährige hatte seinen Kampf gegen das britische Innenministerium verloren. Der Royal wollte erwirken, dass er die britische Polizei für seine Sicherheit beauftragen darf, wenn er in Großbritannien ist. Seit seinem Rückzug aus dem Königshaus wird Prinz Harry in seinem Heimatland keinerlei Polizeischutz zur Verfügung gestellt. Das Geld wollte er sogar aus der eigenen Tasche zahlen. Das Oberste Gericht hatte bereits im vergangenen Jahr gegen den Sohn von König Charles entschieden, ihm aber die Möglichkeit eingeräumt, die Entscheidung anzufechten.
„Prinz Harry hat mit seiner Geburt ein Sicherheitsrisiko geerbt, und zwar ein Leben lang“, argumentierten seine Anwälte. „Er ist nach wie vor der Sechste in der Thronfolge, war zweimal im Kampfeinsatz in Afghanistan und in den vergangenen Jahren war seine Familie gut belegbaren Drohungen von Neonazis und Extremisten ausgesetzt.“
Die Polizei lässt sich nicht buchen
Ein Anwalt der Metropolitan Police argumentierte, dass es unvernünftig sei, Polizeibeamte wegen „der Zahlung einer Gebühr durch eine Privatperson“ in Gefahr zu bringen. Auch der RAVEC-Ausschuss, der den Schutz von Royals und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens regelt, widersprach die Idee, dass es „einer wohlhabenden Person erlaubt sein sollte, Schutzsicherheit zu ‚kaufen‘“. Daher wurde die Klage von Prinz Harry abgewiesen.
Künftig muss der Herzog von Sussex bei Besuchen in Großbritannien also wieder seine eigenen Sicherheitsteams engagieren. Allerdings fehlt es seinen privaten Personenschützern aus den USA im Ausland an ausreichenden Befugnisse und Sicherheitsinformationen, wie seine Anwälte klarmachten. Die Entscheidung des Obersten Gerichts folgt eine Woche, nachdem Harry und Meghan in eine „fast katastrophale Verfolgungsjagd“ durch die Paparazzi verwickelt waren.