Prinz Laurent von Belgien muss Pleite vor Gericht einstecken

Prinz Laurent von Belgien kämpft vor Gericht um Zugang zur Sozialversicherung. Doch seine Klage wurde nun abgelehnt.

Prinz Laurent von Belgien kämpft um eine Sozialversicherung
Der belgische Prinz Laurent möchte Zugang zur Sozialversicherung. Seine Schwester, Prinzessin Astrid, betrifft dies auch. Sie ist jedoch über ihren Mann krankenversichert. © picture alliance / Anadolu | Dursun Aydemir, Archivfoto

Prinz Laurent beklagt soziale Ungerechtigkeit

Prinz Laurent von Belgien fordert Gerechtigkeit. Weil er als Mitglied der belgischen Königsfamilie eine jährliche Apanage in Höhe von 388.000 Euro erhält, bleibt ihm der offizielle Status als Beamter, Angestellter oder Selbständiger verwehrt.

Zwar zahlt der jüngere Bruder von König Philippe auf seine Einnahmen auch Abgaben – bekommt aber trotzdem keinen Zugang zur Sozialversicherung. Dadurch entgehen dem 61-Jährigen Rentenansprüche. Zudem kann er seine Familie nicht über das Krankenversicherungssystem absichern und muss im Krankheitsfall alle Kosten selbst tragen. Seine Ehefrau, Prinzessin Claire, hat außerdem keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente im Falle seines Todes.

Belgischer Royal bekommt keine Sozialversicherung

Um ebenfalls Zugang zur Sozialversicherung zu erhalten, stellte Prinz Laurent einen Antrag auf Registrierung als Selbständiger bei der Sozialversicherungskasse der Union des Classes Moyennes (UCM). Doch als er sich daraufhin beim Landesinstitut für soziale Sicherheit der Selbständigen (RSVZ) anmelden wollte, wurde ihm dies verweigert. Der Royal könne laut Institut nicht als unabhängiger Erwerbstätiger gelten. Daraufhin reichte der Bruder von König Philippe Klage gegen das RSVZ als auch die UCM ein.

Gericht schmettert Klage ab, gibt Laurent aber teilweise Recht

Auch das Arbeitsgericht in Brüssel vertritt diese Auffassung und schmetterte Laurents Klage ab. Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Anerkennung als Selbstständiger seien nicht erfüllt. Denn die Arbeit des Royals sei nicht als selbstständige Tätigkeit einzuordnen und er erziele keine Gewinne wie ein normaler Selbstständiger.

Jedoch kann der Prinz einen Teilerfolg verbuchen. Der Richter stimmte zu, dass es Lücken in der Gesetzgebung gibt, und forderte den Gesetzgeber auf, das Gesetz zu ändern. „Das war ein wichtiger Punkt für uns“, erklärte Laurents Anwalt Olivier Rijckaert. „Wir sind uns bewusst, dass eine parlamentarische Initiative sehr langwierig sein kann. Daher müssen wir noch einmal prüfen, ob wir Berufung einlegen sollten.“ Quelle: Nieuwusblad.be, weitere News der Royals

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