Prinz Harry verklagt die Verlagsgruppe „Associated Newspapers“ wegen Verleumdung. Er habe durch falsche Behauptungen „erhebliche Schmerzen“ erlitten.
Prinz Harry reicht Verleumdungsklage gegen gegen Macher der Daily-Mail ein
Prinz Harry hat die Nase voll. Bereits im Februar wurde bekannt, dass der Royal eine Verleumdungsklage gegen die „Associated Newspapers“ (ANL) eingeleitet hatte. Zunächst war jedoch unklar, womit die Blattmacher den 37-Jährigen verärgert hatten. Am Donnerstag (9. Juni) fand jedoch die Anhörung vor einem Londoner Gericht statt. Wie nun herauskommt, geht es um einen Artikel zu seiner Sicherheit.
Der Royal hatte Personenschutz für seine Familie und sich gefordert, wenn er in Großbritannien ist. Schließlich habe er durch seine Geburt ein gewisses Sicherheitsrisiko geerbt. Das britische Innenministerium sah sich jedoch nicht in der Verantwortung und lehnte seinen Wunsch ab. Daraufhin leitete Prinz Harry eine rechtliche Prüfung der Angelegenheit ein, die allerdings abgeschmettert wurde. Persönliche Schutzmaßnahmen der Polizei können nicht privat finanziert werde.
Royal hat durch Artikel „erhebliche Schmerzen“ erlitten
Die „Daily Mail“ und „Mail on Sunday“ berichteten über diesen Fall in ähnlicher Form. Doch laut Prinz Harry wurden dabei einige Tatsachen verdreht. Wie sein Anwalt Justin Rushbrooke erklärte, hätten die Artikel behauptet, der Royal habe „unangemessen und zynisch“ versucht, die öffentliche Meinung in dieser Angelegenheit zu manipulieren. Zudem sei der Eindruck entstanden, dass der Queen-Enkel „versucht habe, seinen Rechtsstreit mit der Regierung vor der Öffentlichkeit geheim zu halten.“ Zudem suggerierten die Artikel, dass der Prinz „in öffentlichen Äußerungen gelogen“ habe, als er sich bereit erklärte, selbst für seine Sicherheit zu zahlen. Dadurch wurden Prinz Harry „erhebliche Schmerzen, Scham und Leiden zugefügt, die andauern“, heißt es von seinem Anwalt.
ANL bestreitet die Vorwürfe. Die Anwälte der Verlagsgruppe argumentieren, dass der Artikel „keine Spur von Unangemessenheit“ enthalte und nicht verleumderisch sei. Die Entscheidung des Richters soll zu einem späteren Zeitpunkt bekannt werden.